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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Unterschrift der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich daruaf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener Veränderungen der Figur von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen. Wünsche oder Änderungen die bei der Anprobe nicht geäußert wurden, können nicht berücksichtigt werden. Diese sind kein Grund für Minderung oder Vertragssumme oder Verweigerung der Abnahme. Eine allfällige Schwangerschaft muss mitgeteilt werden, sofern sie für die Anfertigung relevant ist. Änderungsaufträge werden ausschließlich im gereinigten oder gewaschenen Zustand angenommen.

Storno und Rücktritt vom Vertrag

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hat Waren zum Gegenstand, die nach Wunsch vom Auftraggeber gefertigt werden. Sonderanfertigungen und Maßanfertigungen sind von Stornierung und Rücktritt ausgeschlossen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unserer Leistung als auch die Gegenleistung:

5302 Eugendorf/Schönbergstraße 4

Zahlungsbedingungen

Bei Auftragserteilung ist eine 50% Anzahlung des Bestellwertes fällig. Die Fertigung des Auftrags beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Die Restzahlung der Maßanfertigung und sonstigen Leistungen wird vor der Abholung, bzw. spätestens bei Übergabe der Ware fällig. Es kann per Banküberweisung oder bar bezahlt werden.

Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von €10,-- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen.

Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistung- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzeswegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Bei Abholung wird eine Anprobe erbeten. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebeso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfertigung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Garantie für fremdhergestellte Ware (Reißverschlüsse, Knöpfe, Borten, Spitzen usw.) Dies gilt auch bei Farbabweichungen von Stoffen.

Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträglicher Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsverfahren des Vertragspartners zu klagen.

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